Bescheidveröffentlichung

Hier erfahren Sie welche Daten für eine Biozidprodukt-Zulassung veröffentlicht werden und welche nicht.

Foto Kugelschreiber, Stempel und Abdruck genehmigt

Veröffentlichung von Biozid-Zulassungen durch die ECHA ab November 2018

Ab November 2018 plant die ECHA, Zulassungen für Biozidprodukte zu veröffentlichen. Veröffentlicht werden der SPC (Summary of product characteristics) und Bescheidteile, welche die Biozidbehörde als “public” freigegeben hat.

Es werden keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wie Rezepturen, Mengenangaben oder Beziehungen in der Lieferkette veröffentlicht. Das zuständige Bundesministerium (BMK) prüft alle österreichischen Zulassungen in R4BP, um sicher zu stellen, dass geheime Daten auch geheim bleiben.

Der SPC, welcher veröffentlicht wird, enthält einige Daten betreffend der Produkt-Zusammensetzung. Das sind

  1. der Wirkstoffgehalt,
  2. der Gehalt bedenklicher Stoffe und
  3. der Gehalt weiterer Inhaltsstoffe, deren Kenntnis für eine ordnungsgemäße Verwendung des Biozidprodukts erforderlich ist.

Sofern Sie Fragen zur Veröffentlichung haben, wenden Sie sich bitte an den

Biozid-Helpdesk