Information zu bioziden Wirkstoffen

Hier finden Sie alles zum Thema Wirkstoffe: Beginnend mit der Definition eines Wirkstoffes, Details zum Genehmigungsverfahren und die Unionsliste mit genehmigten Wirkstoffen sowie Nichtgenehmigungen.

Foto Proberöhrchen

Wirkstoffstatus im EU-Verfahren

Ein „Wirkstoff“ ist ein Stoff oder ein Mikroorganismus, der eine Wirkung auf oder gegen Schadorganismen entfaltet.

Damit ein Wirkstoff für eine bestimmte Produktart in einem Biozidprodukt verwendet werden darf, muss ein Antrag auf Genehmigung dieser Wirkstoff-Produktart-Kombination gestellt werden, der von der bewertenden Behörde geprüft wird. Die Entscheidungen der Europäischen Kommission über die Genehmigung und Nichtgenehmigung werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die genehmigten Wirkstoffe finden sich auch auf der sogenannten „Unionsliste“.

Unionsliste mit genehmigten Wirkstoffen

Biozidprodukte mit Wirkstoffen, die nicht genehmigt wurden, oder für die kein Antrag auf Genehmigung gestellt wurde,  dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

Für die Marktfähigkeit von Biozidprodukten, deren Wirkstoffe gerade das Genehmigungsverfahren unterlaufen, ist eine Unterscheidung zwischen alten und neuen Wirkstoffen von Bedeutung.

Nicht nur die Wirkstoffe in einem Biozidprodukt müssen für die entsprechende Produktart genehmigt werden, auch die Biozidprodukte selbst unterliegen einer Zulassungspflicht.

Genehmigung von Wirkstoffen

Genauere Informationen zum Genehmigungsverfahren von Wirkstoffen, zu neuen, "alten" und bereits genehmigten Wirkstoffen, zu zu ersetzenden Wirkstoffen sowie zu Ausschlusskriterien finden Sie auf der Homepage der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA).

Informationen rund um das Genehmigungsverfahren

In-situ generierte Wirkstoffe

Vor Ort erzeugte Wirkstoffe sind eine spezielle Art von Wirkstoffen, für die besondere Regelungen gelten. Weiter führende Informationen sind auf der Webseite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu finden.

in-situ generierte Wirkstoffe

Nicht genehmigte Wirkstoffe

Die nicht genehmigten Wirkstoffe werden von der Kommission in einem Durchführungsbeschluss in geltendes Recht überführt. Für die aktuellen Rechtsakte auf der EUR-Lex-Homepage in der erweiterten Suche mit dem Schlagwort "Nichtgenehmigung 528/2012" im Titel/Text suchen und als Art des Rechtsakts "Beschluss/Entscheidung" wählen.

Nichtgenehmigung von Wirkstoffen (EUR-Lex-Suche)