Information zu Rodentiziden

Hier informieren wir über den Umgang mit Rodentiziden in Österreich. Besonders zu erwähnen sind dabei die Permanentbeköderung sowie die zugelassene Verwendung von Produkten mit bestimmten Wirkstoffen.

Foto Köderbox

Strategie der Österreichischen Behörde zu Rodentiziden

Vorschriften für Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen der 1. und 2. Generation ab März 2018

Seit 1. März 2018 dürfen aus Gründen des Gesundheitsschutzes in der Europäischen Union Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen nur mehr dann für private Verbraucher:innen (nicht-berufsmäßige Verwender) zugelassen werden, wenn diese Produkte nicht als reproduktionstoxisch gemäß CLP-Verordnung eingestuft werden müssen. Die entscheidende Konzentrationsgrenze für die Wirkstoffe liegt bei 0,003 % (w/w) im Produkt.

Rodentizide mit den neueren, blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen der zweiten Generation sind weiters aus Gründen des Umweltschutzes in Österreich seit 1. März 2018 für nicht-berufsmäßige Verwendern gänzlich verboten. Diese Wirkstoffe sind insofern besonders problematisch, als sie in der Natur besonders langlebig sind und sich in Organismen anreichern. Eine Verwendung dieser Produkte soll daher so weit wie möglich in die Hände von berufsmäßigen Verwendern gelegt werden, die über die nötige Sachkenntnis für die sichere und richtige Anwendung dieser Produkte verfügen. So werden die Exposition und damit die Umweltrisiken weiter verringert und die Gefahr von Resistenzbildungen durch nicht sachgemäße Verwendung effizient hintangehalten.

Hintergrundinformation

Es werden rodentizide, antikoagulierende Wirkstoffe der ersten (FGARs) und der zweiten Generation (SGARs) unterschieden.

Genehmigte Wirkstoffe (Stand Jänner 2018):

FGARs: Chlorophacinon, Coumatetralyl, Warfarin
SGARs: Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon, Flocoumafen

Permanentbeköderung

Die Permanentbeköderung von Schadnagern mit indirekt blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen (Antikoagulantien) unterliegt strengen Beschränkungen.

Die Anwendung von Rodentiziden mit indirekter blutgerinnungshemmender Wirkung (Antikoagulantien) zur Permanentbeköderung stellt durch spezifische Eigenschaften der verwendeten Wirkstoffe (persistent, bioakkumulierbar, toxisch - PBT oder vPvB) ein nicht akzeptables Risiko für die Umwelt dar. Die Persistenz der Wirkstoffe in der Umwelt führt zu einem erhöhten Risiko der Resistenzbildung.

Daher ist die Permanentbeköderung durch die Wirkstoffgenehmigungen der antikoagulanten Wirkstoffe auf EU-Ebene stark eingeschränkt worden und nur noch in Ausnahmefällen erlaubt (siehe auch Tabelle 1 unten). Auch konzessionierte Schädlingsbekämpfer dürfen Rodentizide mit indirekter blutgerinnungshemmender Wirkung grundsätzlich nicht als permanente Köder zur Vorbeugung eines Nagetierbefalls anwenden. Für das Nagetier-Monitoring sind biozidfreie Alternativen einzusetzen.

Die Permanentbeköderung ist nur noch mit Biozidprodukten, die die Wirkstoffe Difenacoum und Bromadiolon enthalten, erlaubt, unter der Auflage, dass die Beköderung mit diesen Wirkstoffen nur an Orten durchgeführt wird, „… an denen die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Invasion hoch ist, wenn sich andere Bekämpfungsmethoden als unzureichend erwiesen haben.“

Eine derartige Einzelfallentscheidung der erhöhten Befallsgefahr, und ob andere dem Stand der Technik entsprechende Bekämpfungsmethoden1  ausgeschöpft sind, darf nur durch den konzessionierten Schädlingsbekämpfer getroffen werden. Eine Permanentbeköderung in diesen Sonderfällen ist also nur durch konzessionierte Schädlingsbekämpfer zulässig (sowohl Einrichtung als auch Kontrolle).

Generell haben alle zur Permanentbeköderung zugelassenen Produkte Anwendungsbestimmungen für die Verwendung (generell oder spezifisch) oder Risikominderungsmaßnahmen zur Permanentbeköderung vorgeschrieben, die im Zulassungsbescheid (Anlage 1) zu finden sind. Diese können im Detail Unterschiede aufweisen, da sie produktspezifisch sind.

Von der Permanentbeköderung zu unterscheiden ist ein länger andauernder Nagetierbefall, z. B. wenn Nagetiere von außen in Betriebe einwandern. In diesem Fall ist eine Verlängerung der Bekämpfungsmaßnahme möglich, allerdings sollte geprüft werden, mit welchen anderen Maßnahmen dem Nagetierbefall entgegenzuwirken ist.

Abbildung Entscheidungbaum um festzustellen, ob eine Permanentbeköderung erlaubt ist
Abbildung 1: Überblick über die Beköderung mit Rodentiziden

1Eine Auflistung der Techniken ist in gängiger Fachliteratur zu finden (z. B.: „Handbuch für den Schädlingsbekämpfer“ (ISBN: 978-3-86022-534-9)). Zu den Techniken zählen nicht nur biozidfreie Alternativen sondern auch verhältnismäßige bauliche oder organisatorische Maßnahmen.

Weiterführende Informationen

  • Das Biozidprodukte-Verzeichnis enthält eine Auflistung aller in Österreich zugelassenen Biozidprodukte und genehmigten Wirkstoffe. Die Produkte können unter anderem nach Wirkstoff und Verwendergruppe gefiltert werden.

 Österreichisches Biozidprodukte-Verzeichnis

  • Auf der Website der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) können alle Bescheide und die Anlagen der zugelassenen Produkte eingesehen werden. Vor allem die ANLAGE 1 enthält hier die zugelassenen Anwendungen sowie die (anwendungsspezifischen) Anweisungen für die Verwendung und Risikominderungsmaßnahmen, die sich auch auf die Permanentbeköderung beziehen.

ECHA-Website: Information on biocides

  • Anwendungsbestimmungen sind auch über den jeweiligen Zulassungsinhaber oder Lieferanten zu erfahren.
Abbildung einer Tabelle, die die Bedingungen der Verwendung von Biozidprodukten mit anti-koagulanten Wirkstoffen beschreibt
Bedingungen aus den Durchführungsverordnungen zur Wirkstoffgenehmigung der anti-koagulanten Wirkstoffe

Neue Vorschriften für Rodentizide: Der verpflichtende Sachkundekurs

Mit Einführung der Rodentizidsachkundeverordnung sind ab 1. Jänner 2026 Sachkundekurse bei der Vermarktung oder Verwendung von Rodentiziden mit antikoagulanten Wirkstoffen verpflichtend zu absolvieren. Hier finden Sie ein Skriptum zu diesen Sachkundekursen.

Aktuelle Verwendungsbedingungen

Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Verwendungsbedingungen und Grundprinzipien zur Risikominimierung bei der Zulassung von Rodentiziden in Österreich.

Weitere Rückfragen an den

Biozid-Helpdesk

oder an

biozide(at)bmk.gv.at