Sichere Biozidprodukte
Geht von Biozidprodukten eine Gefahr aus? Ist deren Anwendung sicher? Was sind Risikominimierungsmaßnahmen?
Sind Biozidprodukte sicher?
Begriffserklärung und Definition
Um diese Frage zu beantworten, definieren wir zuerst die umgangssprachlich oft falsch verwendeten Wörter „Gefahr“, „Exposition“, „Risikominderungsmaßnahmen“, „Risiko“ und „Sicherheit“ anhand eines beliebten Beispiels: des Löwen.
Ein Löwe kann einen Menschen fressen. Vom Löwen geht also prinzipiell eine Gefährdung für uns aus (engl. „hazard“); sprich: Er besitzt Eigenschaften, die für uns gefährlich sind.
Aber ist überhaupt ein Löwe da? Wenn ich im Wohnzimmer sitze, während der Löwe in Afrika sitzt, dann bin ich dem Löwen nicht ausgesetzt, ich komme mit ihm nicht in Berührung. Die Exposition ist gleich null.
Gehe ich in den Zoo, ist zwar ein Löwe da, aber er sitzt in einem Käfig. Es gibt also eine Gefährdung (den Löwen) und auch eine Exposition (der Löwe ist mir nahe), aber durch Risikominderungsmaßnahmen (durch den Käfig) wird die Exposition wieder gleich Null.
Ein Vergleich zwischen Gefährdung und Exposition zeigt, ob es ein Risiko gibt, also die Wahrscheinlichkeit, Schaden zu erleiden. In dem vorher angeführten Beispiel ist das Risiko, dass der Löwe mich frisst, nahe Null. Es besteht ein akzeptables Risiko. Wir sind also nicht nur im Wohnzimmer, sondern auch im Zoo in Sicherheit vor dem Löwen, also frei von unannehmbaren Risiken.
(Natürlich gibt es immer ein Restrisiko – der Zoowärter könnte z. B. vergessen, den Käfig zuzusperren. Die Wahrscheinlichkeit für so einen Fall ist jedoch sehr gering.)
Biozide Wirkstoffe
Auch die meisten bioziden Wirkstoffe tragen ein Gefährdungspotenzial in sich – sonst könnten sie auch keine Schadorganismen töten oder abschrecken.
Die Beurteilung des Risikos von Biozidprodukten durch die Behörde im Zulassungsverfahren soll jedoch gewährleisten, dass von der Verwendung von Biozidprodukten kein unannehmbares Risiko ausgeht und die Anwendung somit sicher ist.
Die Informationen auf dieser Seite
sind stark vereinfacht. Davon
unbenommen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte
an den Biozid-Helpdesk