Biozidprodukte-Dossiers

Um eine Zulassung eines Biozidproduktes zu erlangen, muss der Behörde ein entsprechendes Dossier vorgelegt werden.

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Biozidprodukte-Dossiers

Biozidprodukte werden zur Bekämpfung von für die Gesundheit von Mensch oder Tier schädlichen Organismen und zur Bekämpfung von Organismen, die Materialien schädigen, eingesetzt. In der Biozidprodukteverordnung (BPV, Verordnung (EU) Nr. 528/2012) sind diese gesetzlich geregelt. Zweck der Verordnung ist es, den freien Verkehr von Biozidprodukten innerhalb der Europäischen Union zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit für Mensch und Tier und für die Umwelt zu gewährleisten.

Um eine Zulassung eines Biozidproduktes zu erlangen, muss der Behörde ein entsprechendes Dossier vorgelegt werden, wo zur Beurteilung des Produktes Identität und Analytik, physikalisch-chemische Eigenschaften und Gefahren, Wirksamkeit, Gefahren, Exposition und Risiko für Mensch, Tier und Umwelt betrachtet werden.

Details zu den Verfahren siehe:

Biozidprodukte/Bewertungsverfahren

 

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Produktarten

Rechtliche Grundlagen

Biozidprodukte

Leitlinien zur Wirksamkeit