Produktarten
In Anhang V der Biozidprodukte-Verordnung werden Biozidprodukte in insgesamt 22 Produktarten (PA, bzw. englisch: product types, PT) eingeteilt, die wiederum in vier Hauptgruppen zusammengefasst werden.

Produktarten
Einteilung von Biozidprodukten
Desinfektionsmittel sind der Hauptgruppe 1 zuzuordnen, sofern sie nicht gemäß Artikel 2(2) der BPV ausgenommen sind. Sie umfassen 5 Produktarten.
Produktart 1: Menschliche Hygiene
Biozidprodukte, die für die menschliche Hygiene verwendet und hauptsächlich zum Zwecke der Haut- oder Kopfhautdesinfektion auf die menschliche Haut bzw. Kopfhaut aufgetragen werden oder damit in Berührung kommen.
Produktart 2:Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind
Produkte zur Desinfektion von Oberflächen, Stoffen, Einrichtungen und Möbeln, die nicht für eine direkte Berührung mit Lebens- oder Futtermitteln verwendet werden.
Die Anwendungsbereiche umfassen unter anderem Schwimmbäder, Aquarien, Badewasser und anderes Wasser, Klimaanlagen sowie Wände und Böden sowohl im privaten als auch im öffentlichen und industriellen Bereich und in anderen für eine berufliche Tätigkeit genutzten Bereichen.
Produkte zur Desinfektion von Luft, nicht für den menschlichen oder tierischen Gebrauch verwendetem Wasser, chemischen Toiletten, Abwasser, Krankenhausabfall und Erdboden. Als Algenbekämpfungsmittel für Schwimmbäder, Aquarien und anderes Wasser sowie für zur Sanierung von Baumaterial verwendete Produkte.
Produkte als Zusatz in Textilien, Geweben, Masken, Farben und anderen Gegenständen oder Stoffen, um behandelte Waren mit Desinfektionseigenschaften herzustellen.
Produktart 3: Hygiene im Veterinärbereich
Produkte für die Hygiene im Veterinärbereich wie Desinfektionsmittel, desinfizierende Seifen, Produkte für Körper- und Mundhygiene oder mit antimikrobieller Funktion.
Produkte zur Desinfektion von Materialien und Oberflächen im Zusammenhang mit der Unterbringung oder Beförderung von Tieren.
Produktart 4: Lebens- und Futtermittelbereich
Produkte zur Desinfektion von Einrichtungen, Behältern, Besteck und Geschirr, Oberflächen und Leitungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung, Beförderung, Lagerung oder dem Verzehr von Lebens- oder Futtermitteln (einschließlich Trinkwasser) für Menschen und Tiere Verwendung finden.
Produkte zur Imprägnierung von Stoffen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen können.
Produktart 5: Trinkwasser
Produkte zur Desinfektion von Trinkwasser für Menschen und Tiere.
Allgemein: Nicht umfasst sind Reinigungsmittel, bei denen eine biozide Wirkung nicht beabsichtigt ist. Dies gilt auch für Waschflüssigkeiten, Waschpulver und ähnliche Produkte.
Überblick der Produktarten
Die genaue Beschreibung der PAs ist in der Biozidprodukteverordnung in Anhang V zu finden.
Die ECHA hat auf ihrer Homepage alle Produktarten in einer übersichtlichen Tabelle zusammengestellt.
Abgrenzungsfragen
Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite: